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Revision von Factoringinstitute vom 15.11.2018 - 13:58

Factoringinstitute

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    Absatzfinanzierungsinstitute, die den Ankauf von Forderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen (Factoring) betreiben. Sie sind keine Kreditinstitute i.S. des KWG, da Factoring kein Bankgeschäft i.S. von § 1 I 2 KWG ist, sondern Finanzdienstleistungsinstitute i.S. des KWG (§ 1 Ia KWG). Factoringinstitute werden i.Allg. als Kapitalgesellschaften geführt und sind zumeist Tochtergesellschaften von Banken und Sparkassen. Die Interessenvertretung der Factoringgesellschaften ist der Deutsche Factoring-Verband e.V.

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