Fabrikationsrisikodeckung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Absicherungsmaßnahme für das Fabrikationsrisiko im Außenhandelsgeschäft als Teilbereich der Ausfuhrgewährleistungen des Bundes (vgl. Hermes-Deckung). Die Fabrikationsrisikodeckung deckt die Schäden ab, die einem Exporteur bei vorzeitigem Ende der Fertigung entstehen. Solche Schäden können auftreten, wenn die Fertigung bzw. der Versand der Waren infolge politischer oder wirtschaftlicher Umstände und Veränderungen unmöglich oder nicht mehr zumutbar ist. Von Bedeutung insbesondere bei Spezialanfertigungen.
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