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Revision von externes Rechnungswesen vom 06.11.2018 - 15:48

externes Rechnungswesen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Teil des Rechnungswesens, dem die Aufgabe zukommt, gegenüber den Stakeholdern einer Unternehmung, bes. Anteilseignern, Gläubigern, Arbeitnehmern und der allgemeinen Öffentlichkeit, Rechnung zu legen (Dokumentations- und Rechenschaftsfunktion). Dazu zählen der Jahresabschluss (Bilanz, GuV und Anhang), sowie der Lagebericht und die Finanzbuchführung.

    Vgl. auch Rechnungslegung der Kreditinstitute.

    Gegensatz: internes Rechnungswesen.

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