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Exportfinanzierung durch Kreditinstitute

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Finanzierung von Exportgeschäften (Ausfuhr) durch Banken bzw. Sparkassen, wobei zwischen kurzfristiger (bis zu 1 Jahr) sowie mittel- und langfristiger Exportfinanzierung unterschieden wird. Von Exporteuren können Kredite zur Vorfinanzierung eines Ausfuhrgeschäftes (finanzielle Überbrückung von Einkauf bzw. Herstellung, Transport usw.) oder/und zur Finanzierung von dessen Abwicklung (Gewährung von Zahlungszielen an ausländischen Käufer) benötigt werden.

    2. Kurzfristige Exportfinanzierungen: Die Zurverfügungstellung und Abwicklung von kurzfristigen Ausleihungen erfolgt in den auch im Inlandsgeschäft bekannten Kreditformen (Kontokorrentkredite, Diskontkredite, Darlehen, Akzeptkredite). Exportgeschäfte bedingen jedoch wegen ihrer speziellen Risiken besondere, auch die Zahlungsbedingungen im Außenhandel berücksichtigende Finanzierungsformen und auf die Abwicklungsinstrumente des Exportes (Dokumenteninkasso und Dokumentenakkreditiv) abgestellte Kredite. So haben sich Spezialformen von Bankkrediten herausgebildet (Dokumentenbevorschussung [Exportvorschüsse], Dokumentenankauf [Negoziierung von Dokumenten], Währungsbarkredite, Rembourskredite, Negoziierungskredite, Bankers' Acceptances), die durch Exportfactoring und durch Eurofinanzierungen (Euro-Kredite) ergänzt werden. Kredite werden in Euro oder in Fremdwährung (Währungskredite) zur Verfügung gestellt.

    3. Mittel- und langfristige Exportfinanzierungen: Mittel- (1 - 4 Jahre) und langfristige Exportfinanzierungen (länger als 4 Jahre) erfolgen als Lieferantenkredite (Kredit einer deutschen Bank an den deutschen Lieferer, der seinerseits dem ausländischen Abnehmer Zahlungsziele einräumt [Exporteurrefinanzierung]), als Bestellerkredite (Finanzkredite einer deutschen Bank an den ausländischen Abnehmer eines deutschen Lieferers zur Ablösung von Verbindlichkeiten [Abnehmerfinanzierung]) und in Form von Forfaitierungen. Träger der Finanzierungen sind (mit unterschiedlichen Schwerpunkten) die Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbH (AKA), die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) (als Kreditinstitute mit Sonderaufgaben), aber auch Universalbanken. In Deutschland werden mittel- und langfristige Exportgeschäfte durch zinsgünstige Finanzierungsmaßnahmen und durch Ausfuhrgewährleistungen des Bundes (Exportkreditversicherung) gefördert.

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