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Revision von Exit vom 14.04.2020 - 17:07

Exit

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    bezeichnet die Veräußerung bzw. den Veräußerungsvorgang von Anteilen am Beteiligungskapital, insbesondere im Falle des von vornherein vorgesehenen Wiederausstiegs einer Beteiligungsgesellschaft. Im Wesentlichen steht dem Anteilsverkäufer die Veräußerung der Anteile im Zuge eines Börsengangs (Initial Public Offering, Going Public), der Veräußerung an einen anderen Finanzinvestor (Secondary Purchase), einen industriellen Investor (Trade Sale), an die Mit- oder Altgesellschafter (Buy Back) oder an das Management des Beteiligungsunternehmens (Management Buy-Out) offen. Beteiligungsgesellschaften streben i.d.R. einen Exit nach einem Beteiligungszeitraum von drei bis sieben Jahren an. Zur Beschleunigung des Exit wird mit dem Management der Portfoliogesellschaft in Einzelfällen eine exitgebundene Anreizvergütung vereinbart. Diese sieht z.B. die Zuteilung weiterer Kapitalanteile an das Management vor, wenn die Beteiligungsgesellschaft ihren Anteil innerhalb einer vertraglich definierten Zeitspanne und mit einer bestimmten Mindestrendite veräußert hat (Ratchet, Sweet Equity).

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