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Revision von Europäisches System der Einlagensicherung vom 22.10.2018 - 09:56

Europäisches System der Einlagensicherung

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    Das Europäische System der Einlagensicherung (European Deposit Insurance Scheme, EDIS) ist neben dem bereits tätigen Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism, SSM) und dem bereits arbeitenden Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism, SRM) das geplante dritte Element der Europäischen Bankenunion. Die Schaffung des Europäischen Systems der Einlagensicherung wird auf EU-Ebene diskutiert, sie wurde aufgrund einer fehlenden Einigung über die konkrete Ausgestaltung bisher aber bis auf Weiteres vertagt. An seiner Stelle wurde bisweilen jedoch eine verbesserte Harmonisierung der national eingerichteten Einlagensicherungssysteme vorangetrieben. In Deutschland setzte in diesem Zusammenhang das am 3.7.2015 in Kraft getretene Einlagensicherungsgesetz die im April 2014 erlassene novellierte europäische Einlagensicherungsrichtlinie um. Erklärtes Ziel eines Europäischen Systems der Einlagensicherung ist es, die Einlagensicherungssysteme aller Länder im Euro-Raum zusammenzuführen und die Ersparnisse der Einleger im Falle einer Bankinsolvenz europaweit abzusichern. Wesentliche Kritik an diesem Vorhaben regt sich insbesondere in der deutschen Kreditwirtschaft, wo man die Gefahr der Vergemeinschaftung von Risiken sieht, für deren Begrenzung sich nicht alle Mitglieder des zu schaffenden gemeinsamen Sicherungssystems gleichermaßen einsetzen. Zum Ende des Jahres 2017 hat die Europäische Kommission in einer Mitteilung zur Vollendung der Europäischen Bankenunion einen Kompromissvorschlag zum ursprünglichen Legislativvorschlag aus dem Jahr 2015 veröffentlicht. Man wolle das Europäische System der Einlagensicherung in einer ersten Phase so ausgestalten, dass im Rahmen eines Rückversicherungssystems lediglich Liquiditätshilfen nationaler Einlagensicherungssysteme in Form von Krediten bei gleichzeitigem Verzicht auf eine Verlustteilnahme an ein in Schwierigkeiten befindliches Einlagensicherungssystem eines anderen Mitgliedstaates geleistet werden. In einer abschließenden zweiten Phase soll dann erst der Übergang zu einem Mitversicherungssystem unter Zuhilfenahme eines gemeinsamen europäischen Sicherungsfonds erfolgen. Hierbei würde das Europäische System der Einlagensicherung Verluste übernehmen, für die es - im Gegensatz zur ersten Rückversicherungsphase - keine Mittel von den nationalen Einlagensicherungssystemen zurückfordern würde. Der Start dieser zweiten Phase soll erst nach einer Überprüfung der Bankbilanzen durch die Europäische Kommission und nach einer Risikoreduktion erfolgen. Weitere Informationen unter www.bundesbank.de.

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