Direkt zum Inhalt

Europäischer Rat

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    i.d.R. zweimal jährlich stattfindendes Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs aller Staaten der Europäischen Union (EU). Der Europäische Rat als oberstes Organ der EU beschließt über allgemeine politische Zielvorstellungen der EU (Art. 15 EUV). Ihm  gehören neben den Staats- und Regierungschefs der Präsident des Europäischen Rates und der Präsident der Europäischen Kommission an; ferner nimmt der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik an den Arbeiten dieses Organs (Art. 13 EUV) teil.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com