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Europäische Aufsichtsbehörde für Wertpapiere und Märkte

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Die Europäische Aufsichtsbehörde für Wertpapiere und Märkte (European Securities and Markets Authority, ESMA) wurde zum 1. Januar 2011 als eine der drei unabhängigen Europäischen Aufsichtsbehörden gegründet und hat ihren Sitz in Paris. Zu den Zwecksetzungen der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde zählt die Finanzstabilität, welche sie durch eine Stärkung des Finanzsystems sowie die Förderung des Wirtschaftswachstums zu erreichen sucht. Des Weiteren soll sie durch die Förderung von Integrität, Transparenz und Effizienz, die Förderung der Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte sowie einer stabilen und funtionierenden Marktinfrastruktur für geregelte Märkte sorgen. Dabei richtet sie den Blick aber stets auf den Anlegerschutz, indem sie sicherstellt, dass die Verbraucherbedürfnisse stärker berücksichtigt und die Verbraucherrechte gestärkt werden. Gleichzeitig lässt sie die Verantwortlichkeit der Verbraucher selbst aber nicht außer Acht. Die Tätigkeitsfelder der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde sind weit gefasst. So reichen ihre Tätigkeiten von der unmittelbaren Beaufsichtigung bestimmter Finanzinstitute über die Informationsbereitstellung für Investoren und Anleger bis hin zu unterstützenden Tätigkeiten bei der Erarbeitung neuer Rechtsvorschriften für die EU-Finanzmärkte bei ständigem Austausch mit nationalen Aufsichtsbehörden und der Finanzindustrie. Informationen unter www.europa.eu. 

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