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Revision von Euromarkt, Teilnehmer vom 08.11.2018 - 19:15

Euromarkt, Teilnehmer

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Als Marktteilnehmer treten am Euromarkt insbesondere Geschäftsbanken auf, die dort zur Ausnutzung von Zinsdifferenzen und Steuerung ihrer Liquiditätsposition Interbankgeschäfte tätigen. Für sie ist der Euromarkt in der eigenen Währung (sofern keine Kapitalverkehrskontrollen bestehen) faktisch eine Erweiterung des inländischen Finanzmarktes. Insoweit es im Euro-Raum keine Beschränkungen des Kapitalverkehrs gibt, können die Banken der EU einzelwirtschaftliche Liquiditätsüberschüsse jederzeit am Euromarkt platzieren bzw. Liquiditätsdefizite ausgleichen. Kurzfristige Geldaufnahmen inländischer Banken am Euromarkt sind zwar grundsätzlich mindestreservepflichtig, doch sind wegen zahlreicher Ausnahmeregelungen die gesamten auf Euro lautenden Auslandsverbindlichkeiten der Banken nur zu einem Bruchteil tatsächlich mit Mindestreserve belastet.

    2. Aus ähnlichen Motiven wie Geschäftsbanken agieren weitere Kapitalsammelstellen wie Fonds- oder Versicherungsgesellschaften am Euromarkt.

    3. Wichtige Geldgeber des Euromarkts sind außerdem Zentralbanken, die bei der Anlage von Währungsreserven (anders als Geschäftsbanken) Wechselkursrisiken nicht vermeiden können und sie durch Diversifikation zu reduzieren suchen.

    4. Darüber hinaus fungieren als Kapitalgeber des Euromarkts auch Nichtbanken, die die nötige Bonität und Größe aufweisen. Aufgrund des Interesses der Euro-Banken an Nichtbankengeldern (da diese weniger schwanken als Interbankeinlagen) werden solche Einlagen auch in geringeren Beträgen hereingenommen als im Interbankgeschäft üblich, obgleich die Mindestbeträge immer noch wesentlich höher sind als am Inlandsmarkt für Termingelder. Als Kapitalnehmer des Euromarktes haben die Nichtbanken sogar noch größeres Gewicht, da der Euromarkt für Nichtbanken i.d.R. eine günstige Quelle für kurzfristige Festsatzkredite oder Roll-over-Kredite ist.

    5. Genutzt wird der Euromarkt schließlich auch von Nationalstaaten, Gebietskörperschaften sowie supra-/internationalen Organisationen.

    Vgl. auch Euro-Euro-Markt.

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