eurocheque (ec)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
einheitlich gestalteter Scheck, der in Verbindung mit der eurocheque-Karte (jetzt: girocard) zur Förderung der Scheckzahlung eingeführt wurde. Der ec konnte noch bis Ende 2003 als Barscheck und als Verrechnungsscheck ausgestellt werden. Seit 1.1.2002 besteht in Deutschland die Scheckkartengarantie nicht mehr.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Anzeigepflichten des Kreditinstituts beim Tod eines Kunden Betreuten-Konto Clearingsystem CpD-Konto Konto zugunsten Dritter Kontoeröffnung Kontovollmacht Legitimationsprüfung Oder-Konto Rechnungsabschluss bei Kontokorrentkonten Scheckinkasso TIPANET Treuhandkonto Und-Konto Verfügungsberechtigung über Bankkonten Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV) Zahlungsverkehr Zeichnungsberechtigung bestätigter Bundesbank-Scheck debitorisches Konto
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