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Revision von Ertragswert vom 06.11.2018 - 15:11

Ertragswert

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    Wert zukünftiger (zahlungswirksamer) Erträge eines Betrachtungsobjektes zum heutigen Zeitpunkt. Der Ertragswert wird durch Diskontierung der (als nachhaltig erzielbar) erwarteten zukünftigen Einzahlungsüberschüsse bestimmt. Der Ertragswert hat Bedeutung für die Ermittlung des Wertes eines Wertpapiers, einer Unternehmung (Unternehmenswert), eines Grundstücks im Rahmen einer Beleihung (Beleihung von Grundstücken) sowie für die Einheitswertermittlung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, aber auch generell einer Investition. Bei der Beleihung eines Grundstücks hat der Ertragswert gegenüber dem Sachwert grundsätzlich vorrangige Bedeutung.

    Vgl. auch Beleihungswert.

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