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Revision von ERP-Sondervermögen vom 22.10.2018 - 10:31

ERP-Sondervermögen

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    1. Begriff: Sondervermögen des Bundes, welches zu Zeiten der D-Mark aus den DM-Gegenwerten für die Einfuhren im Rahmen des Marshall-Plans (European Recovery Program, Europäisches Wiederaufbauprogramm) nach dem Zweiten Weltkrieg entstand, um den Wiederaufbau bzw. die Weiterentwicklung der deutschen Wirtschaft zu fördern. Die Bezeichnung „Sondervermögen” betont dabei die Unabhängigkeit des Fonds. Denn das ERP-Sondervermögen ist vom übrigen Vermögen des Bundes abgetrennt und haftet auch nicht für die Verbindlichkeiten des Bundes.

    2. Funktionsweise: Das Kapital aus dem ERP-Sondervermögen wird nach dem Prinzip der Marshall-Plan-Hilfe für Westdeutschland nicht als verlorener Zuschuss an die Wirtschaft vergeben, sondern in Form eines Kredits. Dies war entscheidend für die erfolgreiche Tätigkeit des ERP-Sondervermögens. Auf diese Weise fließen die Zins- und Tilgungsleistungen dem ERP-Sondervermögen wieder zu und können sodann für die Vergabe neuer Kredite verwendet werden. Infolgedessen ist das Fördervolumen seither auf ein Vielfaches des ursprünglichen Fondsvermögens angewachsen. Aus dem ERP-Sondervermögen werden heute verschiedenartige ERP-Förderprogramme gewährt, die insbesondere der finanziellen Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen dienen. Neben der Wirtschaftsförderung werden ERP-Mittel auch im Rahmen der Entwicklungshilfe bereitgestellt.

    Weitere Informationen unter www.bundesfinanzministerium.de

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