Erfolgskonto
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bezeichnung für die in die Gewinn- und Verlustrechnung eingehenden Bewegungskonten, unterteilt nach Aufwands- und Ertragskonten. Diese sind Unterkonten des Eigenkapital-Kontos und weisen Aufwendungen und Erträge aus. Die Kontobestände werden grundsätzlich nicht nach jeder Buchung ermittelt, sondern nur bei Kontoabschlüssen als Salden der beiden Kontenseiten. Zudem werden die Erfolgskonten, im Gegensatz zu den Bestandskonten, zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres mit dem Saldo Null eröffnet.
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