Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Enumerationsprinzip vom 24.10.2018 - 14:17
Enumerationsprinzip
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Grundsatz, nach dem öffentlich-rechtliche Sparkassen nur die in der Sparkassenverordnung bzw. Mustersatzung oder Satzung erlaubten Geschäfte durchführen dürfen (Sparkassenrecht).
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon