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Revision von EMZ-Bedingungen vom 16.11.2018 - 10:28

EMZ-Bedingungen

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    besondere Bedingungen der Deutschen Bundesbank für den elektronischen Massenzahlungsverkehr (EMZ) mit Datenträgerbegleitzettel im Geschäftsverkehr mit Nichtbanken. In diesem (früher DTA bzw. Datenträgeraustausch genannten) Verfahren (belegloser Datenaustausch) wurden von Inhabern von Girokonten, die nicht Kreditinstitute sind, beleglose Überweisungen entgegengenommen, ferner auch von öffentlichen Kassen, die zum Einzugsverfahren für Staatskassen zugelassen waren, Aufträge für den Einzug von beleglosen Lastschriften. Die EMZ-Bedingungen ergänzten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Bundesbank. Sie wurden zum 1.7.2011 aufgehoben. Für den elektronischen Massenzahlungsverkehr hat die Bundesbank Ende 2011 neue Verfahrensregeln EMZ aufgestellt (Übertragungswege SWIFT, EBICS).

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