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Revision von Emittent vom 18.10.2018 - 11:28
Emittent
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Juristische Person oder öffentlich-rechtliche Körperschaft, die Wertpapiere (z.B. Schuldverschreibungen, Aktien) ausgibt. Am deutschen Kapitalmarkt sind Kreditinstitute die bedeutendste Emittentengruppe festverzinslicher (Wert-)Papiere.
2. Handels- und Dienstleistungsunternehmen sowie Kreditinstitute, die Kreditkarten, Zahlungskarten, Debitkarten oder Kundenkarten von Kreditinstituten ausgeben.
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