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Revision von Einzugsscheck vom 02.11.2018 - 14:40

Einzugsscheck

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Inkassoscheck; Scheck, der von Kreditinstituten zur Gutschrift und zum Einzug des Scheckgegenwertes hereingenommen wird (Scheckinkasso). Sie werden regelmäßig Eingang vorbehalten (E.v.) gutgeschrieben.

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