Einzelunternehmung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Gewerbebetrieb, dessen Eigenkapital von einer natürlichen Person aufgebracht wird, die Kaufmann i.S.d. HGB oder auch (nichtkaufmännischer) Kleingewerbetreibender bzw. Unternehmer (§ 14 BGB) ist. Der Inhaber der Einzelunternehmung leitet das Unternehmen verantwortlich und trägt das Risiko grundsätzlich alleine (Einzelkaufmann).
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