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Revision von Einzelschuldbuchforderung vom 30.10.2018 - 14:15

Einzelschuldbuchforderung

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    1. Merkmale: Erwerber von Bundeswertpapieren können sich als Einzel-Gläubiger in das Bundesschuldbuch eintragen lassen. In Höhe ihres Wertrechts entsteht eine Einzelschuldbuchforderung.

    2. Funktion: Die Errichtung eines (Einzel-)Schuldbuchkontos entspricht der Eröffnung eines Depotkontos mit den jeweiligen Angaben zur Person, wozu z.B. eine Legitimationsprüfung und eine Unterschriftsprobe gehören. Mit der Eintragung ins Bundesschuldbuch übernimmt die Bundeswertpapierverwaltung die Funktion eines depotführenden Kreditinstituts unter Wahrung des Schuldbuchgeheimnisses, das dem Bankgeheimnis entspricht. Depotgebühren fallen nicht an. Einzelschuldbuchforderungen können wie andere vertretbare Wertpapiere veräußert, abgetreten oder verpfändet werden sowie jederzeit wieder in eine Sammelschuldbuchforderung zurückverwandelt werden.

    3. Aktuelle Entwicklung: Schuldbuchkonten können seit 2013 lediglich noch durch Übertragung von Bundeswertpapieren eröffnet werden. Nach der Einstellung des Privatkundengeschäfts Ende 2012 können von Bank- oder Sparkassendepot noch Bundesschatzbriefe oder bis zum 21.02.2012 emittierte Bundesanleihen sowie inflationsindexierte Anleihen übertragen werden.

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