Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Einzelfallprüfung vom 24.10.2018 - 14:29
Einzelfallprüfung
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Die Einzelfallprüfung gehört zu den Revisionsmethoden. Bei der Einzelfallprüfung vollzieht der Prüfer einzelne Sachverhalte nach, um ihre Ordnungsmäßigkeit (Ordnungsmäßigkeitsprüfung) beurteilen zu können. Als Ergebnis sind die Abweichungen der untersuchten Einzelfälle nach Art und Umfang darzustellen. Einzelfallprüfungen geben keine Auskunft über die Funktionstüchtigkeit der Systeme; dafür ist eine Systemprüfung erforderlich.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon