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Einlagenpolitik der Geschäftsbanken

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Teilbereich der bankbetrieblichen Geschäftspolitik, der das Einlagengeschäft, d.h. die Gewinnung von Einlagen der Nichtbankenkundschaft als Finanzierungsmittel steuert. Wichtigstes Instrument ist extern die Setzung von Anreiz- bzw. Abwehrkonditionen (Preispolitik) und intern (bei Nichtanwendung der Marktzinsmethode) die Zugrundelegung entsprechender Verrechnungszinssätze. Eine konservative Einlagenpolitik im Sinne der Rekrutierung möglichst hoher Einlagenbestände macht Banken weniger abhängig von aktuellen Marktereignissen und deren Einfluss auf das Interbankengeschäft – eine Strategie, die im Zuge der Finanzmarktkrise 2008/09 wieder an Bedeutung gewann, als in der Folge von Vertrauensverlusten, insbesondere durch den Zusammenbruch von Lehman Bros., Liquidität nicht mehr uneingeschränkt am Bankenmarkt zur Verfügung stand.

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