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Revision von Einlagen vom 07.11.2018 - 13:35

Einlagen

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    1. fremde Gelder, die ein Kreditinstitut von (Nichtbank-)Kunden oder anderen Kreditinstituten entgegengenommen hat. Die Initiative zur Einlage/Geldanlage geht vom jeweiligen Einleger aus. Nach Fälligkeit und Art werden die Einlagen in (täglich fällige) Sichteinlagen, befristete Einlagen (Termineinlagen, Fest- bzw. Kündigungsgelder), Spareinlagen und Sparbriefe unterschieden. Vgl. Depositen.

    2. sämtliche Geld- und Sachleistungen, die von Investoren in eine Gesellschaft eingebracht werden mit dem Ziel, damit eine Beteiligung am Unternehmen zu erwerben.

    3. in steuerrechtlicher Hinsicht alle Wirtschaftsgüter (Geld- und Sacheinlagen), die ein Steuerpflichtiger seinem Betrieb zuführt.

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