Direkt zum Inhalt

Einkünfte i.S. des EStG

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Einkommensteuer, zu versteuerndes Einkommen, Gewinneinkünfte, Überschusseinkünfte, Nebeneinkunftsarten sind die Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung (Miete) und Verpachtung (Pacht) und die Sonstigen Einkünfte. Sie sind gegenüber den vier Haupteinkunftsarten nachrangig, d.h. Einnahmen werden vorwiegend den Haupteinkunftsarten zugerechnet, z.B. Dividenden aus einer betrieblichen Beteiligung beim Gewinn aus Gewerbebetrieb.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com