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Revision von Einkünfte i. S. des EStG vom 25.02.2020 - 15:06
Einkünfte i. S. des EStG
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Einkommensteuer, zu versteuerndes Einkommen, Gewinneinkünfte, Überschusseinkünfte, Nebeneinkunftsarten sind die Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung (Miete) und Verpachtung (Pacht) und die Sonstigen Einkünfte. Sie sind gegenüber den vier Haupteinkunftsarten nachrangig, d.h. Einnahmen werden vorwiegend den Haupteinkunftsarten zugerechnet, z.B. Dividenden aus einer betrieblichen Beteiligung beim Gewinn aus Gewerbebetrieb.
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