Einkünfte i. S. des EStG
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Einkommensteuer, zu versteuerndes Einkommen, Gewinneinkünfte, Überschusseinkünfte, Nebeneinkunftsarten sind die Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung (Miete) und Verpachtung (Pacht) und die Sonstigen Einkünfte. Sie sind gegenüber den vier Haupteinkunftsarten nachrangig, d.h. Einnahmen werden vorwiegend den Haupteinkunftsarten zugerechnet, z.B. Dividenden aus einer betrieblichen Beteiligung beim Gewinn aus Gewerbebetrieb.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Betriebsvermögensvergleich
Betriebsvermögensvergleich und Einnahmenüberschussrechnung im Vergleich
Bilanzierungsverbot
Einkommensteuer (ESt)
Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Einkünfte aus Kapitalvermögen
Feststellungsbescheid
Kapitalerträge
Körperschaftsteuer, Anrechnungsmethode bei ausländischen Steuern
Pauschalwertberichtigungen, steuerliche Grundsätze
Sonderbetriebsausgaben
Steuerarten
Steuerbilanz und Handelsbilanz, Unterschiede
Steuergegenstand
Steuergläubiger
Umwandlungssteuergesetz (UmwStG)
Verlustberücksichtigung, einkommen- und körperschaftsteuerliche
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wirtschaftliches Eigentum
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