Einkünfte i. S. des EStG
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Einkommensteuer, zu versteuerndes Einkommen, Gewinneinkünfte, Überschusseinkünfte, Nebeneinkunftsarten sind die Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung (Miete) und Verpachtung (Pacht) und die Sonstigen Einkünfte. Sie sind gegenüber den vier Haupteinkunftsarten nachrangig, d.h. Einnahmen werden vorwiegend den Haupteinkunftsarten zugerechnet, z.B. Dividenden aus einer betrieblichen Beteiligung beim Gewinn aus Gewerbebetrieb.
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Interne Verweise
Betriebsvermögensvergleich Betriebsvermögensvergleich und Einnahmenüberschussrechnung im Vergleich Bilanzierungsverbot Einkommensteuer (ESt) Einkünfte aus Gewerbebetrieb Einkünfte aus Kapitalvermögen Feststellungsbescheid Kapitalerträge Körperschaftsteuer, Anrechnungsmethode bei ausländischen Steuern Pauschalwertberichtigungen, steuerliche Grundsätze Schachtelbeteiligung Sonderbetriebsausgaben Steuerarten Steuerbilanz und Handelsbilanz, Unterschiede Steuergegenstand Steuergläubiger Umwandlungssteuergesetz (UmwStG) Verlustberücksichtigung, einkommen- und körperschaftsteuerliche wirtschaftliches Eigentum Überschusseinkunftsarten
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