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Revision von Eigenmittel vom 14.11.2018 - 12:21

Eigenmittel

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    Der Begriff der Eigenmittel ist ein zentraler Anknüpfungspunkt vieler bankenaufsichtsrechtlicher Vorschriften (Anfangskapital; Erlaubniserteilung für Institute; bankaufsichtliche Maßnahmen bei unzureichenden Eigenmitteln oder unzureichender Liquidität; bankaufsichtliche Maßnahmen, Aufhebung oder Widerruf der Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften). Kreditinstitute i.S. der CRR sowie Wertpapierfirmen i.S. der CRR sind gesetzlich dazu verpflichtet, bestimmte bankenaufsichtsrechtliche Mindestanforderungen an die Höhe ihrer Eigenmittel einzuhalten (Eigenmittelausstattung von Instituten). Die Eigenmittel von Instituten i.S. der CRR setzen sich aus dem Kernkapital und dem Ergänzungskapital zusammen.

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