Eigenkapitalgrundsatz
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Als Eigenkapitalgrundsatz wurde der (erste) Teil der Grundsätze über die Eigenmittel und die Liquidität der Institute bezeichnet, der ab dem 1.10.1998 nur noch aus einem Grundsatz I bestand, nachdem der 1974 eingeführte, zunächst auf Devisenkurs- und später auch auf andere Marktrisiken bezogene Grundsatz Ia zu diesem Zeitpunkt aufgehoben wurde. Der Eigenkapitalgrundsatz wurde durch die am 1.1.2007 in Kraft getretene Solvabilitätsverordnung ersetzt.
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Interne Verweise
Auslagerung Basel IV Capital Requirements Regulation Ergänzungskapital Finanzunternehmen i.S. des KWG Großkredit Hybridkapital Internal Ratings Based Approach (IRBA) Kapitalerhaltungspuffer Kernkapital Leverage Ratio Liquidity Coverage Ratio (LCR) Mitarbeitergeschäfte Net Stable Funding Ratio (NSFR) Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse Vier-Augen-Prinzip haftendes Eigenkapital hartes Kernkapital too big to fail zusätzliches Kernkapital
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