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Revision von Effektivvermerk vom 25.02.2020 - 14:13

Effektivvermerk

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    Vereinbarung (Vermerk, Klausel), nach der eine Geldschuld, die in fremder Währung (Fremdwährungsschuld) im Inland zu zahlen ist, tatsächlich in fremder Währung geleistet wird (Wegfall der Berechtigung nach § 244 BGB zum Umrechnen). Ein Effektivvermerk kann auch auf einem Scheck oder einem Wechsel angebracht werden.

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