Effektenlombard(kredit)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Effektenkredit; Kreditgewährung gegen Verpfändung von Effekten, regelmäßig in Form des unechten Lombardkredits, bzw. Kredit zum Kauf von Wertpapieren, wobei bereits vorhandene, sich im Depot des kreditgebenden Instituts befindliche Effekten oder die zu erwerbenden Wertpapiere als Kreditsicherheiten dienen. Börsengängige Wertpapiere sind grundsätzlich leicht zu verwerten. Die Höhe eines Effektenlombard(kredits) ist von der Wertbeständigkeit der verpfändeten Wertpapiere abhängig. Mit geeigneten Bewertungsgrundsätzen wird berücksichtigt, dass Veränderungen der Marktparameter den Wert der verpfändeten Wertpapiere reduzieren können.
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