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Revision von Effektengeschäft vom 09.11.2018 - 18:24

Effektengeschäft

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    Synonym Effekteneigengeschäfte; Effektengeschäfte lassen sich unter anderem in Kommissionsgeschäfte und Eigengeschäfte unterteilen. Beim Kommissionsgeschäft handelt der Kommissionär im eigenen Namen für fremde Rechnung (§ 1 I 2 Nr. 4 KWG, Bankgeschäft). Voraussetzung für ein Eigengeschäft ist, dass das Finanzdienstleistungsinstitut im eigenen Namen und auf eigene Rechnung handelt und keine Dienstleistung für andere vorliegt (§ 1 Ia 2 Nr. 4 KWG, Finanzdienstleistung).


     

     

     

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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