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Revision von Earnings per Share vom 06.11.2018 - 15:44

Earnings per Share (EPS)

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    1. Begriff: Gewinn je Aktie; (Rendite-)Kennziffer, die das Ergebnis einer Aktiengesellschaft (AG) der Zahl ihrer ausstehenden Aktien gegenüberstellt. Methodisch international vereinheitlicht sind die Ausweis- und Berechnungsanforderungen im 1997 erlassenen International Accounting Standard (IAS) 33 „Earnings per Share”  (EPS) des International Accounting Standards Committee (IASC). Bereits zuvor hatten in Deutschland 1990 die DVFA und die Schmalenbach-Gesellschaft gemeinsam ein allgemeines Berechnungsschema für ein „Ergebnis je Aktie nach DVFA/SG” vorgelegt. Bedingt durch unterschiedliche Aussageziele weichen die Berechnungsmethoden nach IAS und DVFA voneinander ab.

    2. EPS gemäß IAS/IFRS: Nach IAS 33 wird in retrospektiver Betrachtungsweise das Ergebnis nach Steuern (bei Konzernen das Konzernergebnis einschließlich auf konzernfremde Gesellschafter entfallende Ergebnisse) durch die durchschnittliche Zahl der im Umlauf befindlichen Stammaktien geteilt. Anzugeben ist die Kennziffer nicht nur bei einem Gewinn je Aktie, sondern auch im Verlustfall. Adjustierungsschwerpunkt bei der IFRS-Kennziffer ist die zugrunde zu legende Aktienzahl (z.B. Beschränkung auf Stammaktien, zeitanteilige Berücksichtigung von Neuemissionen, partielle Anrechnung teileingezahlter Aktien) als Nennergröße. Parallel zu dem fundamentalen Ergebnis je Aktie (Basic Earnings per Share) ist nach IFRS mit gleichem Stellenwert als zweite Kennziffer ein bereinigtes Ergebnis je Aktie (Diluted Earnings per Share) anzugeben, das den maximalen Verwässerungseffekt aus einer potenziellen Aktienzahlerhöhung aus eingeräumten Bezugsrechten aufzeigen soll.

    3. EPS gemäß DVFA: Die Kennziffer nach DVFA (vgl. zur Berechnung Übersicht bei DVFA-Ergebnis) stellt hingegen in prospektiver Betrachtung die nachhaltige Ertragskraft in den Vordergrund. Adjustierungsschwerpunkt ist insofern die Bereinigung der Zähler- bzw. Ergebniskomponente um Einflüsse außerhalb des operativen Geschäfts, aus ungewöhnlichen Geschäftsvorfällen und aus dispositionsbedingten Gewinn- und Verlustwirkungen. Das DVFA-Ergebnis für Banken wird wegen der Einbeziehung von unternehmensinternen Daten bei der Bereinigung von den Kreditinstituten selbst ermittelt und nur als Endergebnis veröffentlicht.

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