Dual Listing
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
zweites Listing, bei dem ein Unternehmen außer an seiner Heimatbörse an einer weiteren Börse notiert oder in den Effektenhandel einbezogen wird. Ein Dual Listing ist kein Initial Public Offering (IPO), d.h. kein weltweit erstmaliges oder öffentliches Angebot. Das Unternehmen führt mit dem Zweitlisting i.d.R. eine Kapitalerhöhung durch, um einen Verlust an Liquidität im Handel zu vermeiden.
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