Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Druckvorschriften für Effekten vom 30.10.2018 - 14:14

Druckvorschriften für Effekten

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Für den Druck von Wertpapieren wurden in Form der "Gemeinsame Grundsätze der deutschen Wertpapierbörsen für den Druck von Wertpapieren" am 13.10.1991 (zuletzt geändert am 17.04.2000) Regelungen in Form von Richtlinien festgelegt. Die Druckausstattung der Wertpapiere muss einen ausreichenden Schutz vor Fälschung (z.B. über Guillochen) bieten und eine sichere Abwicklung des Wertpapierverkehrs ermöglichen. Des Weiteren wurden u. a. detaillierte Vorgaben zu Format, Aufbau und Gestaltung festgelegt.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com