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Revision von Drittverpfändung vom 16.11.2018 - 14:38

Drittverpfändung

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    Verpfändung der einem Zwischenverwahrer anvertrauten Wertpapiere an einen Drittverwahrer (Drittverwahrung). Zu unterscheiden sind:
    regelmäßige Verpfändung (Depot C),
    beschränkte Verpfändung (Depot D) und
    unbeschränkte Verpfändung (Depot A).
    Die verschiedenen Formen spiegeln das unterschiedliche Ausmaß der Haftung gegenüber Drittverwahrern wider.

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