Dokumentenandienung zu getreuen Händen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Usance vor allem in Hamburg und Bremen. Der Bezogene (Dokumenteninkasso) bzw. Auftraggeber (Dokumentenakkreditiv) erhält die Dokumente vorab zur Prüfung. Bezogener oder Auftraggeber sind nicht berechtigt, die Ware zu untersuchen oder sich der Dokumente zu bedienen. Für diese Form der Treuhand-Andienung haftet die Bank.
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Anstalt des öffentlichen Rechts Besserungsschein Depot A Dokumentenakkreditiv Dokumenteninkasso Eigengesellschaft Grandfathering Kerninflation Konnossement Konnossement, Arten MaComp Negoziierung Quantitative Easing Selbstorganschaft Tapering Umsatzsteuer bei Kreditinstituten Zahlungsbedingungen im Außenhandel akzessorische Kreditsicherheit taper tantrum öffentliches Register
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