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Revision von Dividende vom 02.11.2018 - 16:31

Dividende

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    1. Begriff: Anteil am Jahresgewinn einer Aktiengesellschaft, der auf die Aktionäre entsprechend der Anzahl ihrer Aktien entfällt.

    2. Festsetzung: Die Dividende wird in Euro je Aktie festgesetzt. Sie ist von der Höhe des Bilanzgewinns abhängig und kann daher von Jahr zu Jahr schwanken oder bei schlechter Ertragslage der AG völlig ausfallen. Um den Aktionären die Planung ihrer Erträge zu erleichtern, strebt die AG i.d.R. eine gewisse Konstanz der Dividendenzahlungen an. Bei Dividendenvorzugsaktien ist ein Ausfall in den folgenden Geschäftsjahren nachzuzahlen. Feste Zinsen für die Einlagen auf ihre Aktien dürfen den Aktionären von der Gesellschaft nach § 57 II AktG weder zugesagt noch ausgezahlt werden. Über die Verwendung des Bilanzgewinns und damit über die Höhe der an die Aktionäre auszuschüttenden Dividende entscheidet die Hauptversammlung (§ 174 AktG) auf Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat. Sie ist dabei an den festgestellten Jahresabschluss gebunden (Gewinnverwendung der Aktiengesellschaft). In besonders guten Geschäftsjahren wird von Aktiengesellschaften oftmals zusätzlich zur regulären Dividende ein sog. Bonus (Sonderdividende) gezahlt.

    3. Ausschüttung: Die Dividendenausschüttung erfolgt nach dem Beschluss der Hauptversammlung. Bei Aktien, die sich in Girosammelverwahrung befinden, erfolgt die Auszahlung/Gutschrift der Dividende automatisch durch die jeweilige Depotbank auf das Konto des Aktionärs; andernfalls ist die Einreichung des Dividendenscheins erforderlich.

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