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Revision von Diskontsatz vom 16.11.2018 - 14:32

Diskontsatz

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    1. Allgemein: Zinssatz für Wechselkredite (Diskontkredit). Beim Wechselankauf durch Banken werden die anzukaufenden Wechsel mit dem im Kreditvertrag vereinbarten Zinssatz (Diskontsatz) entsprechend ihrer Laufzeit abgezinst. Dem Kreditnehmer (Wechseleinreicher) wird der Barwert des Wechsels gutgeschrieben. Bei Fälligkeit erfolgt die Rückzahlung durch den Zahlungspflichtigen zum Nennbetrag des Wechsels. Die Differenz zwischen Barwert und Nennbetrag wird als Diskont bezeichnet.

    2. Währungsrecht: Bis zum 1.1.1999 wurde der Diskontsatz von der Deutschen Bundesbank festgelegt und galt neben dem Lombardsatz als Leitzinssatz der Geldpolitik. Mit Überleitung der geldpolitischen Befugnisse auf die Europäische Zentralbank (EZB) legt diese den Basiszinssatz fest, der den Diskontsatz ersetzt. Entsprechende nationale Überleitungsvorschriften enthält das Diskontsatz-Überleitungsgesetz (DÜG).

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