Diskont
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Zinsabschlag beim Ankauf von noch nicht fälligen Wechseln. Der Diskont wird für den Zeitraum zwischen Ankaufs- und Fälligkeitstag des Wechsels berechnet. Der Verkäufer des Wechsels enthält dann die um den Diskont gekürzte Wechselsumme ausgezahlt und kann somit bereits vor Fälligkeit über den Wechselbetrag verfügen.
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