Dienstbarkeit
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Allgemein: grundbuchlich gesichertes dingliches Recht an einem Gegenstand, das auf ein Dulden (der Benutzung, des Ziehens von Nutzungen) oder ein Unterlassen (von tatsächlichen Handlungen oder der Ausübung von Rechten) gerichtet ist.
2. Beispiele: Grunddienstbarkeiten, beschränkte persönliche Dienstbarkeiten, Dauerwohnrecht, Nießbrauch.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Bankspesen Bill of Exchange Borrowing-Base-Finanzierung Covenants Debt-Equity-Swap Full Recourse Financing Geldmarktkredit Gewährleistungsgarantie Haircut Kreditfazilität Kreditprovision Kreditsicherheit Kreditsicherungsgarantie Non Recourse Financing Patronatserklärung Total Return Swap dingliches Vorkaufsrecht fiduziarische Sicherheiten gezogener Wechsel syndizierter Kredit
eingehend
Dienstbarkeit
ausgehend
eingehend
Dienstbarkeit
ausgehend