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Devisenhandel, Erfüllung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Gehandelt wird im Devisenhandel entweder per „Kasse” (Devisenkassageschäfte, Kassageschäfte) oder per „Termin” (Devisentermingeschäfte, Termingeschäfte). Die Erfüllung erfolgt valutakompensiert; beim Kassageschäft spätestens am zweiten Geschäftstag nach dem Abschlusstag, beim Termingeschäft später als am zweiten Geschäftstag nach Abschluss. Termingeschäfte können in Form des Outrightgeschäftes (Outright, d.h. ohne Verbindung mit einem Kassageschäft) oder in Form des Swapgeschäftes (Verbindung eines Kassageschäftes mit einem gegenläufigen Termingeschäft) abgeschlossen werden.

    Vgl. auch Devisenhandel.

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