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Revision von Deutsches Aktieninstitut e.V. (DAI) vom 15.11.2018 - 18:21

Deutsches Aktieninstitut e.V. (DAI)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff/Charakterisierung: Das Deutsche Aktieninstitut e.V. (DAI) wurde im Jahr 1953 als „Arbeitskreis zur Förderung der Aktie“ gegründet und stellt eine Vereinigung der Unternehmen und Institutionen, die sich am deutschen Kapitalmarkt engagieren, dar. Der Sitz des DAI befindet sich in Frankfurt am Main. Unter dem DAI wird eine Organisation verstanden, die im Sinne der Interessenvertretung der Mitglieder kapitalmarktorientierten Unternehmen, Kreditinstituten, Börsen und Investoren diverse Dienstleistungen zur Verfügung stellt (u.a. Positionspapiere). Der Tätigkeitsbereich umfasst die Entwicklung von Kapitalmärkten und deren Rahmenbedingungen. Unter den Verantwortlichkeitsbereich entfallen sowohl der Primärmarkt, der Sekundärmarkt, die Governance börsennotierter Unternehmen als auch die ökonomische Bildung. Das DAI bezweckt keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Seit 2003 vertritt es – in der Nachfolge des aufgelösten Finanzplatz e.V. – die Interessen des gesamten Finanzplatzes Deutschland.

    2. Ziel/Aufgabe: Dem DAI wird die Aufgabe zuteil, Deutschland als Standort für Finanzdienstleistungen im internationalen Wettbewerb zu stärken, zur Weiterentwicklung der kapitalmarktpolitischen Rahmenbedingungen beizutragen und die Unternehmensfinanzierung in Deutschland zu verbessern. Zudem soll die private Geldanlage in Aktien durch Grundsatzanalysen gefördert und Aufklärungsarbeit bei der breiten Öffentlichkeit über die Anlageform Aktie, die Aktiengesellschaft und die Börse unter Anwendung moderner Informationsmittel geleistet werden. Darüber hinaus wirkt das DAI auf eine Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen des deutschen und europäischen Kapitalmarktes hin, wirbt im In- und Ausland für den Finanzplatz Deutschland und steht seinen Mitgliedsunternehmen als Dienstleister zur Verfügung.

    Weitere Informationen unter www.dai.de.

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