Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Designated Sponsor vom 09.11.2018 - 18:23

Designated Sponsor

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Market Maker, Specialist, Quality-Liquidity-Provider; Bezeichnung für einen Marktteilnehmer in liquiditätsspendender Funktion. Beim Designated Sponsor handelt es sich um ein an der Frankfurter Wertpapierbörse zum Börsenhandel mit Zugang zum Handelssystem zugelassenes Unternehmen, das sich in einem entsprechenden Vertrag zu bestimmten Aufgaben, insbesondere der Liquiditätsspende (§ 81 I Börsenordnung der Frankfurter Börse) verpflichtet hat. So hat der Designated Sponsor nach Eingang einer Quote-Anforderung in einem Wertpapier, für das er das Designated Sponsoring übernommen hat, und das im fortlaufenden Handel mit untertägigen Auktionen gehandelt wird, unverzüglich einen verbindlichen Quote zu stellen und zu diesem Geschäftsabschlüsse zu tätigen sowie in der Auktion ebenfalls regelmäßig zu quotieren.

    Siehe auch www.deutsche-boerse.com.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Autoren der Definition

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com