Depotwechsel
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1. Begriff: bürgschaftsähnliche, nichtakzessorische Kreditsicherheit, die in einem Akzept besteht, das ein Dritter zur Sicherung einer Forderung abgibt (Kautionswechsel).
2. Merkmale: Der akzeptierte Wechsel wird von der kreditgewährenden Bank „ins Depot” genommen; er darf also nicht weiter in Umlauf gesetzt werden. Erfüllt der Kreditnehmer seine Verpflichtungen nicht, so haftet der Dritte dem Kreditinstitut nach Art. 28 WG. Wirtschaftlich betrachtet erfüllt der Depotwechsel den Zweck einer Bürgschaft, wobei jedoch der wechselrechtliche Anspruch wegen seiner Abstraktheit eine größere Sicherheit bietet und im Wechselprozess leichter durchgesetzt werden kann. Wegen der Abstraktheit der Wechselverpflichtung muss in einer Sicherungsabrede festgelegt werden, für welche Forderung der Depotwechsel eine Sicherheit darstellen soll. Die Funktion eines Depotwechsels kann auch ein Solawechsel übernehmen.