Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Depotarten vom 30.10.2018 - 14:11
Depotarten
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Im Interesse einer einheitlichen Handhabung der Depots im Geschäftsverkehr zwischen Kreditinstituten werden gemäß der Bekanntmachung der BaFin über die Anforderungen an die Ordnungmäßigkeit des Depotgeschäfts und der Erfüllung von Werpapierlieferungsverpflichtungen vom 21.12.1998 (BAnz. Nr. 246) folgende Depotarten unterschieden:
Eigendepot: Depot A;
Fremddepot: Depot B;
Pfanddepot: Depot C;
Sonderpfanddepot: Depot D.
Vgl. auch Depotgeschäft.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon