Delkredere
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
vertraglich übernommene Garantie für die Erfüllung einer Forderung (Delkrederehaftung des Kommissionärs und des Handelsvertreters). Im externen Rechnungswesen werden auch Korrekturposten, die durch indirekte Abschreibungen auf Forderungen entstehen (Wertberichtigungen), als Delkrederepositionen bezeichnet.
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