Delisting
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Going Private; Rückzug eines Unternehmens von der Börse bzw. Rücknahme der Börsennotierung (freiwillig oder gezwungenermaßen). Auf Antrag des Emittenten kann die Zulassungsstelle (§ 39 II BörsG) die Zulassung zum regulierten Markt (Börsensegmente) widerrufen, sofern dieser Verwaltungsakt nicht dem Schutz der Anleger zuwiderläuft. Der Widerruf ist durch die Geschäftsführung unverzüglich im Internet zu veröffentlichen (§ 39 V BörsG).
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Interne Verweise
Aktie Aktienemission Aktiengattung Aktienindex Berichtigungsabschlag Bezugsangebot Bezugsrecht auf junge Aktien Bezugsrechtswert Bilanzkurs einer Aktie Block Trade Bookrunner Börsengang Börsenkapitalisierung Cooling-Off-Periode Equity Story Going Public Greenshoe Record Date Teilrecht (an einer Aktie) außenstehende Aktionäre
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