Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bezeichnung für eine Order (Weisung), die nur eine Tagesgültigkeit hat. Tagesgültige Orders gelten nur für den zeitlich festgelegten Börsentag. Wird die Order während der Handelszeit nicht ausgeführt, erlischt die Order automatisch. Anknüpfungspunkt ist damit die Dauer der Ordergültigkeit.