dauernde Lasten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff des Einkommensteuerrechts; wiederkehrende Leistungen in Geld oder vertretbaren Sachen, die sich im Gegensatz zu Renten wert- oder zahlenmäßig ändern können bzw. bei denen kein Rentenstammrecht gegeben ist. Sie sind dabei von längerer Dauer.
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