Dauerauftragssparen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Sparen per Dauerauftrag. Der Kunde vereinbart mit dem Kreditinstitut eine wiederkehrende Sparrate, die zu festgelegten Terminen (z.B. monatlich oder vierteljährlich) per Dauerauftrag von seinem Girokonto abgebucht und einem Sparkonto gutgeschrieben wird. Für die Sparrate kann von vornherein eine turnusmäßige Steigerungsrate (z.B. in Höhe des Inflationsausgleichs) festgelegt werden (sog. Dynamisierung der Sparrate, dynamischer Spar-Dauerauftrag). Häufig mit einem Bonus versehen.
Vgl. auch Bonus-Sparen.
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