Darlehensversprechen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Vertrag, mit dem die Gewährung eines Darlehens vereinbart wird. Dabei ist das Darlehen noch nicht ausgezahlt. Aufgrund des geltenden Rechts nicht mehr aktuell, da die Gewährung von Darlehen oder Krediten kein Versprechen mehr voraussetzt.
Vgl. auch Darlehen, Kreditvertrag.
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